Der Kreditvertrag
Bis zum Jahr 2002 wurden Ratenkredite nach dem Verbraucherkreditgesetz geregelt. Dieses ist nun außer Kraft getreten, an seine Stelle tritt das Bürgerliche Gesetzbuch. Es enthält alle für Ratenkredite notwendigen Formvorschriften, die Banken in jedem Fall einzuhalten haben.
Durch dieses Gesetz sollen in erster Linie die Verbraucher geschützt werden, die deutlich schwächere Stellung als die Banken einnehmen. Weiterhin haben Verbraucher oft nur wenige Kenntnisse über Kredite. Durch eine erhöhte Transparenz und die Vorschriften zum Kreditvertrag soll es Kunden ermöglicht werden, eine Übersicht zu behalten, um zum Beispiel rechtswidrige Verträge erkennen zu können.
Formvorschriften im Kreditvertrag
Um bei rechtlichen Auseinandersetzungen Beweise erbringen zu können, müssen Ratenkredite ab einem Betrag von 200 Euro schriftlich vereinbart werden. Weiterhin muss der Kreditvertrag gewisse Mindestangaben enthalten.
Mindestangaben im Kreditvertrag
Zu den Mindestangaben im Kreditvertrag gehört die Kreditsumme, die Art und Weise der Rückzahlung, der effektive Jahreszins sowie die Gesamtkosten, die durch diesen Kredit entstehen. Zu den Gesamtkosten gehört im Übrigen auch die Kreditversicherung, sofern sie Bestandteil des Kreditvertrages ist und die Bank eine Restschuldversicherung für die Kreditvergabe voraussetzt. Wird sie hingegen freiwillig abgeschlossen, finden sich die Kosten nicht im Kreditvertrag wieder. Diese werden dann separat ausgewiesen. Kann der effektive Jahreszins nicht angegeben werden, etwa weil er von bestimmten veränderlichen Faktoren abhängig ist, kann auch der anfängliche Effektivzins genannt werden. Die Angabe der Zinsen in Form des Effektivzinssatzes ist nicht nur aufgrund des BGB notwendig, sondern muss auch aufgrund der Preisangabenverordnung und Verbraucherkreditrichtlinie genannt werden. So soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, verschiedene Kredite miteinander vergleichen zu können.
Werden Sicherheiten für den Kredit notwendig, müssen auch diese im Kreditvertrag aufgeführt und benannt sein. Fehlen sie, muss der Kunde die Sicherheiten nicht zur Verfügung stellen.
Widerrufsbelehrung beim Kreditvertrag
In allen Ratenkreditverträgen muss eine Widerrufsbelehrung enthalten sein. Sie gibt dem Kreditnehmer das Recht, den Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss schriftlich zu widerrufen, und zwar ohne Angabe irgendwelcher Gründe. Der Widerruf kann also zum Beispiel erfolgen, weil ein günstigeres Angebot gefunden wurde, er kann aber auch getätigt werden, weil etwa die Kreditbedingungen nicht den Wünschen des Kreditnehmers entsprechen.
Sofern diese Widerrufsbelehrung fehlt, kann der Kreditnehmer auch nach Ablauf der Frist den Ratenkredit kündigen. Eine solche Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, was bekanntlich nur per Brief zu gestalten ist. Eine Kündigung vorab per Email oder Fax ist auch denkbar – wird aber den Brief nicht ersetzen.
Als Kreditnehmer bekommt man eine Ausfertigung des Kreditvertrages ausgehändigt. Sofern mehrere Kreditnehmer existieren, erhält jeder von ihnen einen separaten Kredit Vertrag. Auch bei Ehegatten wird jedem Kreditnehmer ein eigener Vertrag zur Verfügung gestellt.
